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Medizinprodukt

Laut Bundesgesundheitsministerium werden Medizinprodukte als „Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung, die vom Hersteller für die Anwendung beim Menschen bestimmt sind" definiert. Festgeschrieben sind sämtliche Regelungen dazu im Medizinproduktegesetz (kurz MPG). Für digitale Gesundheitsanwendungen gelten die gleichen Regeln wie für analoge oder hybride Medizinprodukte. Das bedeutet für VerbraucherInnen, eine hohe Sicherheit und Zuverlässigkeit, birgt jedoch einige Einschränkungen, was die NutzerInnenerfahrung betrifft.

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